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KfW-Effizienzhaus

Förderung von energieeffizienten Häusern

KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40-Plus:
Kredit mit Tilgungszuschuss

Mit dem KfW Effizienzhaus 55, 40 und 40-Plus fördert die KfW über das Programm 153 den Bau von energieeffizient ausgeführten Häusern mittels zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen.

Die KfW bietet über das Förderprogramm 153 "Energieeffizient Bauen" für den Bau eines Effizienzhauses nach dem Effizienzhaus 40, 40 Plus und 55-Standard Fördermittel in Kombination mit zinsgünstigen Darlehen an. Der Förderkreditbetrag z.B. für ein Einfamilienhaus beläuft sich über 120.000 Euro. Ein Darlehen bzw. die Finanzierungsanfrage kann nur im Rahmen einer Bauberatung über einen Finanzierungspartner, z.B. bei einem Beratungstermin bei der Hausbank, bei der KfW beantragt werden. Je nach Effizienzhaus - Standard beträgt die tilgungsfreie Anlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren.

Was ist ein Effizienzhaus nach der KfW definiert?

Unter dem Jahresprimärenergiebedarf ist die erforderliche Energiemenge definiert, um den Energiebedarf von einem Wohngebäude eines Jahres decken zu können. Der Primärenergiebedarf beinhaltet dabei nicht nur die reinen Energiekosten, sondern auch der Energieart (z.B. Öl, Gas, Holz, Sonne …), die graue Energie (z.B. Herstellungs- und Transportkosten) sowie auch die Hilfsenergie (z.B. für Pumpen) der gewählten Heizung.

Die Zahl des jeweiligen Standards sagt etwas über die Unterschreitung gegenüber der gesetzlichen EnEV (Energieeinsparverordnung) aus. Ein theoretisches KfW-Effizienzhaus 100, also ein Energiesparhaus, würde den Anforderungen eines Referenzgebäudes in Bezug auf den Jahresprimärenergiebedarf entsprechen. Die aktuell gültigen KfW-Standards unterschreiten diese Werte um jeweils 45% (KfW-Effizienzhaus 55) bzw. 60% (KfW-Effizienzhaus 40).

Unter dem Begriff Transmissionswärmeverluste wird die Menge an Energie ermittelt, die während der Heizperiode nach außen verloren geht. Ausschlaggebend für den Transmissionswärmeverlust ist, wie energieeffizient die verwendete Art von Dämmstoffen für die Gebäudehülle sowie deren Stärke selbst, wie z.B. die der Dachdämmung oder Fassadendämmung, ausgeführt ist.

Grundlage eines Effizienzhauses und entsprechend zinsgünstigen Darlehen sind folgende bauliche sowie anlagentechnische Einzelmaßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz unter Berücksichtigung auch erneuerbarer Energien beitragen sollen:

KfW 55 Effizienzhaus

Effizienzhaus 55

Energieeffizientes Bauen - Energiewende mit der eigenen Immobilie gestalten

Ein Haus, das energieeffizient gedämmt ist und auf einem größtmöglichen Teil regenerativer Energien basiert, ist neben einer energetisch funktionierenden Gebäudehülle, ein Schwerpunkt bei den Förderprodukten zum Ersterwerb für Wohngebäude der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Solarthermie zur Warmwasseraufbereitung

Für die Trinkwassererwärmung (bis zu ca. 60% anrechenbar) und zur Heizungsunterstützung (10% anrechenbar) ist eine Solarthermie-Anlage erforderlich. Alternativ dazu ist auch die Anrechnung einer Solaranlage mittels Photovoltaik bei einem entsprechenden Deckungsanteil möglich.

Biomasse: Regenerativer Energieträger für Effizienzhäuser statt einer Ölheizung

Für die Erzeugung von Zusatzwärme für Heizung und Warmwasser des Gebäudes und Heizungsunterstützung durch eine Biomasseheizung wie z.B. Holz, Holzpellet oder Haustechnik wie eine Wärmepumpe oder Blockheizkraftwerk.

Gebäudehülle: Außenwanddämmung, Fassadendämmung, Dachdämmung und ggf. Kellerdeckendämmung für ein KfW-Effizienzhaus

Alle Außen- und Wandflächen des Effizienzhauses müssen mit einer entsprechenden Wärmedämmung versehen werden. Die Dachdämmung, Fassadendämmung und Außenwanddämmung und bei einem vorhandenen Keller die Kellerdeckendämmung muss entsprechend der EnEV energieeffizient ausgeführt sein, um eine möglichst hohe Energieeinsparung zu erzielen.

Verglasung

Hochisolierte Dreifachverglasung mit entsprechend gedämmten Fensterrahmen bei allen Fensterflächen. Auch Außentüren sind dreifach verglast auszuführen.

Neben diesen Grundfaktoren für ein Energiesparhaus spielen Punkte wie das beheizte Gebäudevolumen, die wärmeübertragende Gebäudefläche, die Gebäudenutzfläche sowie die Fenster und Außentürflächen mit in die in die Bemessung der geplanten Immobilie ein. Folgende von der KfW spezifizierte Effizienzhaus-Programme werden angeboten und damit entsprechend gefördert:

Was ist ein KfW 40 Effizienzhaus?

Beim Förderprodukt nach dem KfW-40 Standard darf der Bedarf an Primärenergie im Vergleich zum Referenzgebäude nach der EnEV bei maximal 40%, der Transmissionswärmeverlust bei maximal 55% liegen. Die Kredithöhe je Wohneinheit beläuft sich ab dem 24.01.2020 über 120.000 Euro bei einem Investitionszuschuss von maximal 20%.

Was versteht man unter einem KfW Effizienzhaus 40 Plus?

Die Fördermittel nach dem KfW-40 Plus Standard gelten die Grenzen im Vergleich zum Referenzhaus nach EnEV sowohl beim Primärenergiebedarf als auch den Transmissionswärmeverlusten dem des KfW 40 - Standards. Um diesen Standard zu erreichen, sind zusätzlich eine stromerzeugende Anlage (Basis: erneuerbare Energie), ein Batteriespeicher, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ("Wohnraumlüftung") sowie eine Visualisierung von Stromverbrauch und Stromerzeugung gefordert. Die Förderstufe je Wohneinheit beläuft sich aktuell ebenfalls über 120.000 Euro bei einer Förderung von maximal 25%.

Beim KfW-55 Standard darf der Primärenergiebedarf der Immobilie 55% und dürfen die Transmissionswärmeverluste 70% im Vergleich zum Referenzgebäude nicht überschreiten. Die Vorgaben für ein KfW-Effizienzhaus können z.B. mit einer Biomasseheizung (Holz oder Pellet) bzw. einer Wärmepumpe sowie einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung erfüllt werden. Das zur Auszahlung bereitstehende Darlehen je Wohneinheit beträgt ebenfalls ab dem 24.01.2020 120.000 Euro.

Kredithöhen und Tilungszuschüsse:

KfW-Effizienzhaus - Laufzeit und Zinsbindung

  • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1-2 tilgungsfreien Jahren und 10-jähriger Zinsbindung
  • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende bei 10-jähriger Zinsbindung

Zinssätze eines KfW 55, KfW 40 und KfW 40 plus Effizienzhauses

Der Jahreszins eines Effizienzhauses kann für die ersten 10 Jahre festgeschrieben werden. Die Verbilligung aus Bundesmitteln erfolgt nur für die erste Zinsbindung. Entscheidend für das zinsgünstige Darlehen ist der am Tag der Zusage durch die KfW-Förderbank gültige Programmzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Programmzinssatz.

Die Auszahlung des KfW-Kredites erfolgt zu 100% und kann sowohl in einer Summe als auch in Teilbeträgen abgerufen werden. Innerhalb der ersten 6 Monate erfolgt dies bereitstellungsprovisionsfrei. Ab dem 7. Monat wird eine Bereitstellungsprovision fällig. Sondertilgungen

Die aktuellen Konditionen zur Förderung für Neubauten oder dem Sanieren von Bestandshäusern können tagaktuell der KfW-Website entnommen werden.

Der KfW-Kredit wird nach den tilgungsfreien Anlaufjahren getilgt. Innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ist das Zurückzahlen zu einem Monatsende oder in Teilbeträgen ab 1.000 Euro bei der KfW kostenlos möglich.

Der zugesagte Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Bauvorhabens von der KfW Bank entsprechend dem Förderprogramm mittels Gutschrift auf den Kreditbetrag gewährt. Voraussetzung dafür ist die Erklärung "Bestätigung nach Durchführung", welche die Einhaltung der energetischen Vorgaben bestätigt.

Nachweis "Bestätigung nach Durchführung"

Nach Abschluss der Bauarbeiten ist eine Bestätigung von einem unabhängigen und bei der KfW registrierten Sachverständigen (z.B. Energieberater, Architekt, Bauingenieur usw.) zu erstellen, damit der entsprechende Zuschuss gutgeschrieben werden kann. Die entsprechenden Nachweise für Energiesparhäuser und deren Energieeffizienzklasse sind unabhängig vom Zuschuss sowohl beim KfW-40, als auch beim KfW-55-Programm zu erbringen.

Für ein Bio-Solar-Haus können KfW-Mittel nach dem KfW-Effizienzhaus 55 und dem KfW-Effizienzhaus 40-Standard in Anspruch genommen werden. Durch die Bauweise Bio-Passivhaus können Sie dabei sowohl auf eine Wohnraumlüftung als auch auf aufwändige Heiztechnik verzichten. Mittels Heizung mit Photovoltaik kann ein Bio-Passivhaus je nach Kollektorfläche auch zu einem Nullenergiehaus oder auch Plusenergiehaus werden. Bei einer Ausführung mit einem beheizten Keller sind, wie bei allen anderen Bauweisen auch, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Spezielle Vorkehrungen bei der Ausführung der Bodenplatte sind hingegen nicht notwendig. Für die Berechnung des Energiestandards vermittelt Bio-Solar-Haus Bauherren einen aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragenen Energieberater der neben dem Energieausweis auch die entsprechende Baubegleitung zur Dokumentation der Wärmedämmung und aller anderen Maßnahmen sicherstellt. Die Kosten für den energetischen Nachweis liegen in den meisten Fällen unter 1000 Euro.