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BEG Förderung

Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse

BEG Förderung - was man darunter versteht

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude, abgekürzt BEG Förderung, handelt es sich um ein Förderprogramm der Bundesregierung, mit der die Energieeffizienz von Gebäuden massiv verbessert und die Nutzung erneuerbarer Energien weiter vorangetrieben werden soll. Da fast 25 Prozent des Ausstoßes an CO2 in Deutschland durch Gebäude verursacht werden, ist die Effizienz von Gebäuden ein wichtiger Faktor, um die verabschiedeten Ziele aus dem Klimaschutzprogramm 2030 zu erreichen.

Welche Vorhaben und Maßnahmen werden von der BEG gefördert?

Die neue BEG Förderung ersetzt die bisherigen Förderprogramme der BAFA und der KfW (Programm 153) mit dem neuen Programm 261 bzw. 461. Neben der energetischen Sanierung, dem Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BG WG / BG NWG) werden auch einzelne, energetische Maßnahmen (BG EM) in unterschiedlichen Programmen gefördert.

Da für Sie als Bauherr das Förderprogramm für den Neubau von Wohnungen am interessantesten ist, möchten wir Ihnen hierzu die wichtigsten Informationen an die Hand geben.

Effizienzhäuser

Worin unterscheiden sich die verschiedenen Effizienzhaus-Klassen?

Für eine BEG-Förderung (Effizienzhaus Programm 261) sind je nach Förderstufe maßgeblich drei Faktoren entscheidend:

  • 1. Der benötigte Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzhaus (100%)
  • 2. Der Anteil des Energiebedarfs, der aus erneuerbaren Energien stammt
  • 3. Der maximale Transmissionswärmeverlust
  • Effizienzhaus 40 EE (Erneuerbare Energien Klasse)

    Ein Effizienzhaus 40 der Erneuerbaren-Energien-Klassen muss zusätzlich zur Standardklasse mindestens 55% des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien erzeugen.

    Effizienzhaus 40 Erneuerbare Energien Klasse

    Effizienzhaus 40 NH (Nachhaltigkeits Klasse)

    Für ein Effizienzhaus 40 der Nachhaltigkeits Klasse ist zusätzlich zur Standardklasse ein Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich.

    Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits Klasse

    Auf den Standard Effizienzhaus 40 Plus, für den u.a. der Einbau einer Lüftungsanlage mit Rückgewinnung von Wärme und ein Batteriespeicher zwingend erforderlich ist, gehen wir an dieser Stelle nicht weiter ein.

    Tipp: Mit der Förderung über die BEG Darlehen und Zuschuss verdoppeln

    Sowohl das Darlehen als auch der Tilgungszuschuss kann pro Wohneinheit beantragt werden. Bei einem Haus mit Einliegerwohnung oder einem Zweifamilienhaus verdoppelt sich also sowohl die mögliche Darlehenssumme als auch der jeweilige Zuschuss.

    Wie erfolgt die Beantragung der BEG Förderung?

    Die Beantragung des zinsgünstigen Darlehens in Kombination mit dem Zuschuss erfolgt direkt über die jeweils finanzierende Bank. Die Auszahlung des Zuschusses selbst erfolgt direkt auf das jeweilige Darlehenskonto. Wichtig dabei: Zuerst Förderung beantragen – erst danach mit dem Vorhaben beginnen.

    Zuschuss statt Kreditförderung

    Die Option nur den Zuschuss ohne Kredit zu beantragen steht mit dem Neustart des Förderprogramms nicht mehr zur Verfügung.

    Zwei Finanzierungsformen – Sie haben die Wahl

    Annuitätendarlehen

    Bei einem Annuitätendarlehen gilt eine tilgungsfreie Anlaufzeit, die je nach gewählter Laufzeit mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahren betragen kann. Die Zinsbindung beträgt immer 10 Jahre. Die aktuell gültigen Zinskonditionen entnehmen Sie bitte der KfW-Website.

    Endfälliges Darlehen

    Bei einem endfälligen Darlehen werden über die gesamte Laufzeit nur Zinsen berechnet. Am Ende wir der komplette Kreditbetrag in einer Summe zurückgezahlt. Hierbei sind Laufzeiten zwischen 4 und 10 Jahren möglich.

    Welche Finanzierungsform ist die Richtige?

    Ein Kredit als Annuitätendarlehen eignet sich, wenn eine Finanzierung benötigt wird. Ein endfälliges Darlehen eignet sich z.B., wenn eine hohe Geldsumme in einem absehbaren Zeitpunkt zu erwarten ist und bis dahin eine Zwischenfinanzierung benötigt wird.

    BEG Förderung bei Baubegleitung

    Ist eine zusätzliche Baubegleitung gewünscht, so werden die Kosten hierfür im Rahmen einer BEG-Förderung mit 50% (maximal 5.000 Euro) bezuschusst. Der Antrag hierfür kann einfach zum Zuschuss oder Kreditantrag für das Effizienzhaus eingereicht werden.

    Zusätzliche Kosten für ein förderfähiges Gebäude als Bio-Solar-Haus?

    Für das Erreichen der Mindestanforderung eines Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 55 „Erneuerbare-Energien-Klasse“ sind in der Regel keine weiteren Einzelmaßnahmen erforderlich, sodass keine zusätzlichen Kosten für den Bau eines Bio-Solar-Hauses in diesen Klassen anfallen.

    Um die Vorgaben eines Gebäudes als Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 40 „Erneuerbare-Energien-Klasse“ zu erfüllen ist lediglich die energetische Optimierung des inneren Wintergartenelementes erforderlich. Die hierfür anfallenden Mehrkosten werden durch den deutlich höheren Zuschuss allerdings mehr als abgedeckt.

    Für die Berechnung des Energiestandards vermittelt Bio-Solar-Haus Bauherren gerne einen erfahrenen Energieeffizienz-Experten aus der Liste für Förderprogramme des Bundes eingetragenen Energieberater, der neben dem Antrag und dem Energieausweis auch die entsprechende Baubegleitung zur Dokumentation der Dämmung und aller anderen Maßnahmen sicherstellt. Die Kosten für den energetischen Nachweis liegen in den meisten Fällen unter 1000 Euro.